Ausbilder für Bediener von Hubarbeitsbühnen
nach DGUV Grundsatz 308-008
Dauer 3 Tage 8 UE
Als Ausbilder für Hubarbeitsbühnen-Bediener kann tätig werden, wer – aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Hubarbeitsbühnen hat, mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (z.B. Maschinenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung), Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. DGUV-Regeln) vertraut ist,
– mit den Betriebsanleitungen der eingesetzten Hubarbeitsbühnen vertraut ist,
– praktische Erfahrungen im Einsatz mit Hubarbeitsbühnen gesammelt hat,
– Ausbildungskonzepte vermitteln und eine Gruppe durch einen Lehrgang führen kann,“
Lehrgangsinhalte – Auszug
Theoretischer Teil
- Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
- Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeit
- Betrieb allgemein
- Übernahme und Transport der Maschine
- Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort
- Arbeiten mit der Maschine
- Unfallgeschehen
- Sondereinsätze
Praktischer Teil
- Einweisung an der Hubarbeitsbühne
- Sicht- und Funktionsprüfung, Standsicherer Aufbau (nur bei Geräten mit Abstützung) – Verfahren (ohne Abstützung)
- Standsicheres Einüben der Steuerungsfunktionen
- Einüben der Funktion des Notablass
Nach der theoretischen Ausbildung führen wir eine Erfolgskontrolle anhand eines Fragebogens durch.
Die fahrpraktische Ausbildung endet mit einer Prüfung nach den geltenden Richtlinien.
Die erfolgreiche Teilnahme wird mit einem Zertifikat bestätigt.