Ausbilder für Erdbaumaschinenführer
nach DGUV Regel 100-500 Kap. 2.12
Dauer 3 Tage 8 UE
Jedes Unternehmen, welches über Erdbaumaschinen verfügt, braucht Fahrer, die damit sicher, umsichtig und zweckentsprechend umgehen können.
Fahrer/-innen benötigen eine schriftliche Fahrbeauftragung des Unternehmens. Dafür ist der Nachweis einer Schulung erforderlich.
Geschulte Fahrer/-innen erhöhen die Sicherheit, die Effektivität der Maschinen, minimieren den Wartungsaufwand und tragen somit zur Kostenminderung bei.
Wartungsintensive Ausfälle werden vermieden.
Unsere Lehrgänge werden nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für Auswahl, Ausbildung und Beschäftigungsnachweis von Erdbaumaschinenführern durchgeführt.
Der Ausbilder für Erdbaumaschinen muss mindestens 24 Jahre alt sein, Meister oder gleichwertige Position (z.B. Befähigungsnachweis als Sicherheitsbeauftragter- Sicherheitsfachkraft, Fahrlehrer) und Erfahrungen im Umgang mit und bei Einsatz Erdbaumaschinen besitzen.
Weiterhin sollte man über Fähigkeiten verfügen, eine Gruppe erfolgreich durch die Schulung zuführen.
Lehrgangsinhalte – Auszug
Theoretischer Teil
- Arbeits- & Betriebssicherheit und rechtliche Vorschriften
- Konstruktiver Aufbau und Funktionen
- Arbeitsausrüstungen und Anbaugeräte
- Wartungsvorschriften und Umweltschutz
Praktischer Teil
- Einweisung und Bedienung
- Verhalten bei Betriebsstörungen
- Praktische Fahrübungen
Die Lehrgangsinhalte der Weiterbildung können je nach Vorkenntnissen der Ausbilder angepasst gewählt werden.
Nach der theoretischen Ausbildung führen wir eine Erfolgskontrolle anhand eines Fragebogens durch. Die fahrpraktische Ausbildung endet mit einer internen Prüfung.
Die erfolgreiche Teilnahme wird mit einem Zertifikat bestätigt.