Ausbilder für Fahrer von Flurförderzeugen DGUV Vorschrift 68

Dauer 3 Tage 24 UE

Der Ausbilder für Flurförderzeuge muss mindestens 24 Jahre alt sein, Meister oder gleichwertige Position (z.B. Befähigungsnachweis als Sicherheitsbeauftragter- Sicherheitsfachkraft, Fahrlehrer) und Erfahrungen im Umgang mit und bei Einsatz Flurförderzeugen besitzen. Weiterhin sollte man über Fähigkeiten verfügen, eine Gruppe erfolgreich durch die Schulung zuführen.

Lehrgangsinhalte – Auszug

Theoretischer Teil

  • Wesentliche rechtliche Grundlagen :
  • Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR) 
  • Berufsgenossenschaftliche Informationen (BGI)
  • Berufsgenossenschaftliche Grundsätze (BGG)
  • Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
  • Din-Normen und VDI-Richtlinien 
  • Gesetze, Verordnungen und technische Regeln
  • Anforderungen an Flurförderfahrzeugführer
  • Instandhaltung und Pflege
  • Aus und Fortbildung von Flurförderzeugführern
  • Tägliche Einsatzprüfung
  • Vorsichtsmaßnahmen bei Instandhaltungsarbeiten 
  • Prüfungen und Prüfnachweise an Flurförderzeugen 
  • Theoretische Prüfung  und Auswertung

Praktische Ausbildung 

  • Tägliche Einsatzprüfung
  • Gewöhnung an den Stapler, Fahren ohne/mit Last 
  • Fahr und Stapelübungen

Nach der theoretischen Ausbildung führen wir eine Erfolgskontrolle anhand eines Fragebogens durch. Die fahrpraktische Ausbildung endet mit einer internen Prüfung.