Ausbilder für Fahrer von Flurförderzeugen DGUV Vorschrift 68
Dauer 3 Tage 24 UE
Der Ausbilder für Flurförderzeuge muss mindestens 24 Jahre alt sein, Meister oder gleichwertige Position (z.B. Befähigungsnachweis als Sicherheitsbeauftragter- Sicherheitsfachkraft, Fahrlehrer) und Erfahrungen im Umgang mit und bei Einsatz Flurförderzeugen besitzen. Weiterhin sollte man über Fähigkeiten verfügen, eine Gruppe erfolgreich durch die Schulung zuführen.
Lehrgangsinhalte – Auszug
Theoretischer Teil
- Wesentliche rechtliche Grundlagen :
- Berufsgenossenschaftliche Regeln (BGR)
- Berufsgenossenschaftliche Informationen (BGI)
- Berufsgenossenschaftliche Grundsätze (BGG)
- Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
- Din-Normen und VDI-Richtlinien
- Gesetze, Verordnungen und technische Regeln
- Anforderungen an Flurförderfahrzeugführer
- Instandhaltung und Pflege
- Aus und Fortbildung von Flurförderzeugführern
- Tägliche Einsatzprüfung
- Vorsichtsmaßnahmen bei Instandhaltungsarbeiten
- Prüfungen und Prüfnachweise an Flurförderzeugen
- Theoretische Prüfung und Auswertung
Praktische Ausbildung
- Tägliche Einsatzprüfung
- Gewöhnung an den Stapler, Fahren ohne/mit Last
- Fahr und Stapelübungen
Nach der theoretischen Ausbildung führen wir eine Erfolgskontrolle anhand eines Fragebogens durch. Die fahrpraktische Ausbildung endet mit einer internen Prüfung.