Ausbilder für Kranführer nach DGUV Vorschrift 52
(umfasst alle Kranarten außer Turmdrehkran)
Dauer 3 Tage 24 UE
Der Ausbilder für Kranführer muss mindestens 24 Jahre alt sein, Meister oder gleichwertige Position (z.B. Befähigungsnachweis als Sicherheitsbeauftragter- Sicherheitsfachkraft, Fahrlehrer) und Erfahrungen im Umgang mit und bei Einsatz von Kranen besitzen. Weiterhin sollte man über Fähigkeiten verfügen, eine Gruppe erfolgreich durch die Schulung zuführen.
Fahrer/-innen benötigen eine schriftliche Fahrbeauftragung des Unternehmens. Dafür ist der Nachweis einer Schulung erforderlich.
Geschulte Fahrer/-innen erhöhen die Sicherheit, die Effektivität der Maschinen, minimieren den Wartungsaufwand und tragen somit zur Kostenminderung bei.
Wartungsintensive Ausfälle werden vermieden.
Unsere Lehrgänge werden nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für Auswahl, Ausbildung und Beschäftigungsnachweis durchgeführt.
Theoretischer Teil
- Gesetzliche Bestimmungen
- Sicherheitsregeln, Schutzausrüstung und Ausbildungshinweise
- Krantechnik: Bauart und Baugruppen
- Sicherheitseinrichtungen
- Kranphysik: Umgang mit Lasten und Traglasttabellen
- Kranaufstellung
- Abstützen und Transport
- Tägliche Krankontrolle
- Gefahrenstellen
- Verhalten bei Störungen
Praktische Ausbildung
- Lastaufnahmemittel
- Arbeiten mit Anschlagmitteln
- Aufnahme und Bewegen der Last
Die Lehrgangsinhalte der Weiterbildung können je nach Vorkenntnissen der Ausbilder angepasst gewählt werden.
Nach der theoretischen Ausbildung führen wir eine Erfolgskontrolle anhand eines Fragebogens durch. Die fahrpraktische Ausbildung endet mit einer internen Prüfung.
Die erfolgreiche Teilnahme wird mit einem Zertifikat bestätigt.