Ausbildungsfahrlehrer
Voraussetzungen Ausbildungsfahrlehrer/Ausbildungsfahrschule
Wer in seiner Fahrschule oder als Fahrlehrer in einer Ausbildungsfahrschule, Fahrlehreranwärter ausbilden möchte, muss an einem fünftägigen Einweisungsseminar teilgenommen haben.
Inhaber einer Fahrschulerlaubnis oder Verantwortliche Leiter:
- min. drei Jahre (in den letzten fünf Jahren) hauptberufliche Ausbildung von Fahrschülern der Klasse B / BE in Theorie und Praxis
- Besitz der Fahrschulerlaubnis mindestens drei Jahre
- Teilnahme am Einweisungslehrgang zum Ausbildungsfahrlehrer
Angestellte Fahrlehrer:
- min. drei Jahre (in den letzten fünf Jahren) hauptberufliche Ausbildung von Fahrschülern der Klasse B / BE in Theorie und Praxis
- Teilnahme am Einweisungslehrgang zum Ausbildungsfahrlehrer
- der Fahrschulinhaber oder Verantwortliche Leiter muss ebenfalls Ausbildungsfahrlehrer sein (dabei spielt es keine Rolle, ob der Inhaber / Verantwortliche Leiter selbst Fahrlehrer ausbildet oder ob er von seiner Erlaubnis keinen Gebrauch macht).
Zu den Lehrgangsinhalten gehören:
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Ausbildungsstand des Fahrlehrers mit befristeter Fahrlehrerlaubnis
- Der Musterausbildungsplan für die Ausbildung des Fahrlehreranwärters durch den Ausbildungsfahrlehrer
- Pädagogische Reflexion der Erfahrungen des Praktikums in der Fahrlehrerausbildungsstätte
- Die Lehrproben (Theorie und Praxis) des Fahrlehreranwärter