Ausbildungsfahrlehrer

Voraussetzungen Ausbildungsfahrlehrer/Ausbildungsfahrschule

Wer in seiner Fahrschule oder als Fahrlehrer in einer Ausbildungsfahrschule, Fahrlehreranwärter ausbilden möchte, muss an einem fünftägigen Einweisungsseminar teilgenommen haben.

Inhaber einer Fahrschulerlaubnis oder Verantwortliche Leiter:

  • min. drei Jahre (in den letzten fünf Jahren) hauptberufliche Ausbildung von Fahrschülern der Klasse B / BE in Theorie und Praxis
  • Besitz der Fahrschulerlaubnis mindestens drei Jahre
  • Teilnahme am Einweisungslehrgang zum Ausbildungsfahrlehrer

Angestellte Fahrlehrer:

  • min. drei Jahre (in den letzten fünf Jahren) hauptberufliche Ausbildung von Fahrschülern der Klasse B / BE in Theorie und Praxis
  • Teilnahme am Einweisungslehrgang zum Ausbildungsfahrlehrer
  • der Fahrschulinhaber oder Verantwortliche Leiter muss ebenfalls Ausbildungsfahrlehrer sein (dabei spielt es keine Rolle, ob der Inhaber / Verantwortliche Leiter selbst Fahrlehrer ausbildet oder ob er von seiner Erlaubnis keinen Gebrauch macht).

Zu den Lehrgangsinhalten gehören:

  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Ausbildungsstand des Fahrlehrers mit befristeter Fahrlehrerlaubnis
  • Der Musterausbildungsplan für die Ausbildung des Fahrlehreranwärters durch den Ausbildungsfahrlehrer
  • Pädagogische Reflexion der Erfahrungen des Praktikums in der Fahrlehrerausbildungsstätte
  • Die Lehrproben (Theorie und Praxis) des Fahrlehreranwärter