Betriebswirtschaftsseminar
Wenn Sie sich als Fahrlehrer selbstständig machen möchten oder als verantwortlicher Leiter in einer Fahrschule tätig werden möchten, benötigen Sie Nach § 11 (1) Nr. 5 FahrlG einen 70 stündigen Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgang.
Wir stehen während und nach der Gründungsphase mit Fachkompetenz hinter Ihnen.
Zu den Lehrgangsinhalten gehören:
- Selbständigkeit – Neugründung oder Übernahme einer bestehenden Fahrschule?
- Standortwahl
- Rechtsformen von Fahrschulen (GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Gemeinschaftsfahrschule (GbR) oder Einzelunternehmen?)
- Die Fahrschulerlaubnis
- Aufsichtsbehörden
- Fahrschulüberwachung, Dokumente und Aufbewahrungspflichten
- Vertrags- , Arbeits- und Sozialrecht
- Personalwesen
- Buchführung und Bilanzierung, Rechnungsstellung und Zahlungsverkehr
- Kundenbetreuung und -gewinnung und Marketing
- Neue Medien
- Versicherungen
- Zusätzliche Beschäftigungsfelder