Betriebswirtschaftsseminar

Wenn Sie sich als Fahrlehrer selbstständig machen möchten oder als verantwortlicher Leiter in einer Fahrschule tätig werden möchten, benötigen Sie Nach § 11 (1) Nr. 5 FahrlG einen 70 stündigen Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgang.

Wir stehen während und nach der Gründungsphase mit Fachkompetenz hinter Ihnen. 

Zu den Lehrgangsinhalten gehören:

  • Selbständigkeit – Neugründung oder Übernahme einer bestehenden Fahrschule?
  • Standortwahl
  • Rechtsformen von Fahrschulen (GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Gemeinschaftsfahrschule (GbR) oder Einzelunternehmen?)
  • Die Fahrschulerlaubnis
  • Aufsichtsbehörden
  • Fahrschulüberwachung, Dokumente und Aufbewahrungspflichten
  • Vertrags- , Arbeits- und Sozialrecht
  • Personalwesen
  • Buchführung und Bilanzierung, Rechnungsstellung und Zahlungsverkehr
  • Kundenbetreuung und -gewinnung und Marketing
  • Neue Medien
  • Versicherungen
  • Zusätzliche Beschäftigungsfelder