Erweiterungslehrgang Klasse CE

Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrlehrerlaubnis gemäß §2 FahrlG

  1. abgeschlossener Fahrlehrer-Grundlehrgang Klasse BE (8 Monate)

  1. geistig und körperlich und fachlich geeignet ist und keine Tatsachen vorliegen, die ihn für Fahrlehrerberuf unzuverlässig erscheinen lassen,

  • das Zeugnis eines Amtsarztes (Facharztes)
  • erweitertes Führungszeugnis § 30a BZRG
  • Auszug aus dem KBA

  1. zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse C/CE oder
    60 Zusatzstunden auf Fahrzeugen der Klassen C/CE oder
    6 Monate hauptberufliche Kraftfahrzeuge der Klasse C/CE geführt hat

Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis

Der Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis ist bei der nach Landesrecht zuständigen Stelle einzureichen.

Eine Bestätigung über den Beginn der Teilnahme am Lehrgang wird durch uns beigelegt.

Die Fahrlehrerprüfung unterteilt sich in

Fahrpraktische Prüfung
Fachkundeprüfung

schriftlicher Teil
mündlicher Teil

Prüfungskommission Landesverwaltungsamt Halle

  • Prüfungsausschuss für Fahrlehrer – Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle