Erweiterungslehrgang Klasse DE
Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrlehrerlaubnis gemäß §2 FahrlG
- abgeschlossener Fahrlehrer-Grundlehrgang Klasse BE (8 Monate) und Erweiterungslehrgang CE
- geistig und körperlich und fachlich geeignet ist und keine Tatsachen vorliegen, die ihn für Fahrlehrerberuf unzuverlässig erscheinen lassen,
- das Zeugnis eines Amtsarztes (Facharztes)
- erweitertes Führungszeugnis § 30a BZRG
- Auszug aus dem KBA
- zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse D/DE oder
60 Zusatzstunden auf Fahrzeugen der Klassen D/DE oder
6 Monate hauptberufliche Kraftfahrzeuge der Klasse D/DE geführt hat
Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis
Der Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis ist bei der nach Landesrecht zuständigen Stelle einzureichen.
Eine Bestätigung über den Beginn der Teilnahme am Lehrgang wird durch uns beigelegt.
Die Fahrlehrerprüfung unterteilt sich in
Fahrpraktische Prüfung | |
Fachkundeprüfung |
schriftlicher Teil |
Prüfungskommission Landesverwaltungsamt Halle
- Prüfungsausschuss für Fahrlehrer – Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle