Fördermöglichkeiten

Weiterbildungsförderung Sachsen-Anhalt „Weiterbildung direkt“

Sachsen-Anhalt fördert die individuelle berufsbezogene Weiterbildung. Darunter fallen neben Kursen und Seminaren auch Weiterbildungsstudiengänge und Coachings. Die förderfähigen Kurskosten müssen mehr als 1.000 Euro betragen.
Im Fokus stehen Erwerbstätige mit einem monatlichen Brutto-Einkommen von bis zu 4.575 Euro sowie Auszubildende und Berufsfachschülerinnen und -schüler ab 18 Jahren.  Auch Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen fallen unter das Programm.
Antragsteller erhalten abhängig von ihrem Einkommen, ihrem Alter sowie ihrer Lebens- und Beschäftigungssituation (z.B. befristet Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte, Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer, Berufsrückkehrende, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung u.a. ) bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben  als Zuschuss, maximal jedoch 25.000 Euro pro Weiterbildungsvorhaben. Förderfähig sind neben den Kurs- und  Prüfungsgebühren auch Ausgaben  für Kinderbetreuung sowie bei einer Entfernung von mindestens 50 Kilometern zum Kursort auch Fahrt- und Übernachtungskosten. Der Zuschuss wird in Form einer Pauschale gewährt.


Förderung durch den Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein wird von der Bundesagentur für Arbeit vergeben. Vor allem Arbeitslose und Arbeitnehmer, die vor eine Kündigung stehen oder deren Arbeitsvertrag ausläuft, können die Förderung erhalten, sofern dies aus beruflichen Gründen notwendig erscheint. Dabei werden die Kosten, die im Zusammenhang mit der Weiterbildung stehen, je nach Einzelfall vollständig oder teilweise übernommen. Ob Sie einen Bildungsgutschein erhalten, entscheidet die Arbeitsagentur nach einem persönlichen Beratungsgespräch – einen generellen Anspruch gibt es nicht.

Förderung durch Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsförderungsgesetz

Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und bisher keine staatliche Förderung in Anspruch genommen haben, steht Ihnen unter Umständen eine Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zu. Sie setzt sich zu 40 Prozent aus einem Zuschuss und zu 60 Prozent aus einem zinsgünstigen Darlehen zusammen. Je nach Einkommensverhältnissen erhalten Sie zusätzlich eine Unterhaltsförderung.

Lassen Sie sich von uns als Fahrlehrer Fachschule beraten

Wenn Sie eine Umschulung oder Weiterbildung zum Fahrlehrer anstreben, lohnt es sich, sich über Fördermöglichkeiten zu informieren. Häufig gibt es die Möglichkeit, die Kosten der Ausbildung zum Fahrlehrer ganz oder teilweise erstattet zu bekommen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Förderung für Ihre Fahrlehrerausbildung für Sie infrage kommt, melden Sie sich bei uns. Wir beraten Sie gerne und geben Ihnen Tipps, wie Sie Ihre Chancen verbessern können, welche Fallstricke zu beachten sind und an welche Stellen Sie sich wenden müssen.