Grundlehrgang Klasse BE

Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrlehrerlaubnis gemäß §2 FahrlG

  1.   Mindestalter 21 Jahre

  • die Ausbildung kann mit 20 Jahren begonnen werden

  1. geistig und körperlich und fachlich geeignet ist und keine Tatsachen vorliegen, die ihn für Fahrlehrerberuf unzuverlässig erscheinen lassen,

  • das Zeugnis eines Amtsarztes (Facharztes)
  • erweitertes Führungszeugnis § 30a BZRG
  • Auszug aus dem KBA

  1. eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung,

  • eine Schulbildung ist nicht vorgegeben

  1. drei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (PKW)

  1. die Fahrerlaubnis der Klasse BE (PKW + Anhänger) besitzt

  • Fahrerlaubnis für den Anhänger kann während des Lehrganges absolviert werden. (5 Sonderfahrten, praktische Prüfung).

Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis

Der Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis ist bei der nach Landesrecht zuständigen Stelle einzureichen.

Eine Bestätigung über den Beginn der Teilnahme am Lehrgang wird durch uns beigelegt.

Die Fahrlehrerprüfung unterteilt sich in

Die Prüfung unterteilt sich in

Fahrpraktische Prüfung
Fachkundeprüfung

schriftlicher Teil
mündlicher Teil

für die Lehrproben:

theoretischer Unterricht
fahrpraktischer Unterricht

Prüfungskommission

Landesverwaltungsamt Halle

  • Prüfungsausschuss für Fahrlehrer – Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle