Grundlehrgang Klasse BE
Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrlehrerlaubnis gemäß §2 FahrlG
- Mindestalter 21 Jahre
- die Ausbildung kann mit 20 Jahren begonnen werden
- geistig und körperlich und fachlich geeignet ist und keine Tatsachen vorliegen, die ihn für Fahrlehrerberuf unzuverlässig erscheinen lassen,
- das Zeugnis eines Amtsarztes (Facharztes)
- erweitertes Führungszeugnis § 30a BZRG
- Auszug aus dem KBA
- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung,
- eine Schulbildung ist nicht vorgegeben
- drei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (PKW)
- die Fahrerlaubnis der Klasse BE (PKW + Anhänger) besitzt
- Fahrerlaubnis für den Anhänger kann während des Lehrganges absolviert werden. (5 Sonderfahrten, praktische Prüfung).
Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis
Der Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis ist bei der nach Landesrecht zuständigen Stelle einzureichen.
Eine Bestätigung über den Beginn der Teilnahme am Lehrgang wird durch uns beigelegt.
Die Fahrlehrerprüfung unterteilt sich in
Die Prüfung unterteilt sich in
Fahrpraktische Prüfung | |
Fachkundeprüfung |
schriftlicher Teil |
für die Lehrproben: |
theoretischer Unterricht |
Prüfungskommission
Landesverwaltungsamt Halle
- Prüfungsausschuss für Fahrlehrer – Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle